Der Kauf von Immobilien in Kroatien ist fast immer mit einer Steuerpflicht verbunden, aber der Schlüssel liegt in einer Sache: Zahlen Sie die Steuern? Grunderwerbsteuer (3%) oder der Kauf erfolgt im Modus Mehrwertsteuer (3% wird also nicht vergütet). In diesem Leitfaden (Nest24) erhalten Sie einen klaren Überblick darüber, was wann vergütet wird, wer die Meldungen abgibt und welche Fristen gelten. Offizielle Quellen sind als Links angegeben.
1) Grunderwerbsteuer (3%) – Wann ist sie fällig?
Wenn Sie Immobilien gekauft, geerbt oder auf andere Weise erworben haben wenn auf diesen Erwerb keine Mehrwertsteuer entrichtet wird, Sie sind dazu verpflichtet Grundsteuer.
Offizielle Quelle (gov.hr): Grunderwerbsteuer
Offizielle Quelle (Steuerverwaltung): Käufer und sonstige Erwerber von Immobilien
Wie hoch ist der Zinssatz und worauf bezieht er sich?
- Der Zinssatz beträgt 3%
- Die Grundlage ist Marktwert der Immobilie zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuerpflicht
Zusätzlich (Steuerverwaltung – Überblick): Grunderwerbsteuer (JDP)
2) Wenn die Steuer nach 3% nicht entrichtet wird, weil die Mehrwertsteuer entrichtet wurde
Handelt es sich um den Erwerb von Immobilien, deren Lieferung einer Zahlung unterliegt Mehrwertsteuer, Dann zahlt keine Grundsteuer.
Offizielle Quelle (Steuerverwaltung, Anmerkung): Käufer und sonstige Erwerber von Immobilien
In der Praxis betrifft dies meist Neubauten und Verkäufer, die dem Mehrwertsteuersystem unterliegen. Der Einzelfall und die Dokumentation werden jedoch stets geprüft.
3) Wie berechnet man 3% (kurzes Beispiel)
Beträgt der Marktwert der Immobilie 315.000 EUR:
315.000 × 0,03 = 9.450 EUR
Wichtig: Die Steuerverwaltung geht grundsätzlich vom Vertragspreis aus, kann aber den Marktwert durch ein Gutachten ermitteln, wenn sie der Ansicht ist, dass der angegebene Wert vom Marktwert abweicht.
Offizieller Kontext (gov.hr): Grunderwerbsteuer
4) Wer reicht die Steuererklärung ein und müssen Sie überhaupt etwas einreichen?
Heute die größte Anzahl an Käufen Sie melden nichts. weil die Registrierung von Notaren, Gerichten oder öffentlich-rechtlichen Stellen durchgeführt wird.
Offizielle Quelle (Steuerverwaltung): Grundbucheintragung
Wann muss man noch einen Bericht einreichen?
Wenn das Dokument (Vertrag) nicht von einem Notar beglaubigt Sofern der Antrag nicht von einem Gericht oder einer öffentlichen Stelle ausgestellt wurde, muss er laut Steuerverwaltung mit dem entsprechenden Formular (oder auf Aufforderung der Steuerverwaltung) gestellt werden.
Offizielle Quelle: Käufer und sonstige Erwerber von Immobilien
5) Zahlungsfrist: 15 Tage ab Entscheidung
Sobald Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer erhalten haben, müssen Sie die Steuerschuld innerhalb der Frist begleichen. 15 Tage ab dem Lieferdatum der Lösung.
Offizielle Quelle: Käufer und sonstige Erwerber von Immobilien
Wichtig: Ein Rechtsmittel verzögert die Vollstreckung nicht (die Frist läuft daher weiter).
6) Ausnahmen: Wer kann von der Grunderwerbsteuer befreit werden?
Es gibt Fälle, in denen keine Grunderwerbsteuer anfällt (abhängig von der Erwerbsgrundlage und dem Status des Erwerbers). Die Liste und die Begründung der Befreiungen finden Sie unter gov.hr.
Offizielle Quelle: Grunderwerbsteuer – Befreiung von der Steuerzahlung
Hinweis: Für Steuerbefreiungen sind fast immer Belege erforderlich. Wird eine Steuerbefreiung fälschlicherweise angenommen, ist die Steuer in den meisten Fällen dennoch fällig und wird später korrigiert.
7) Steuerrückerstattung für junge Leute beim Kauf ihrer ersten Wohnimmobilie
Dies ist in den letzten Jahren ein immer wiederkehrendes Thema: Steuerrückerstattungen für junge Leute sind nicht dasselbe wie Steuerbefreiungen. Grundsätzlich gilt: Die Steuer wird zunächst (gemäß dem Steuerbescheid) entrichtet, und erst dann kann, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, eine Rückerstattung über das vorgeschriebene Verfahren beantragt werden.
Offizielles Portal der Maßnahme (MPGI): Steuerrückerstattung für junge Leute
Detaillierte Einreichungsanweisungen (MPGI): Einreichen einer Anfrage
Nützlich für Kontext und Statistiken (MPGI-News):
8) Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 – keine Kaufsteuer, wird aber von Käufern oft verwechselt.
Es handelt sich hierbei nicht um eine “Kaufsteuer”, sondern um eine jährliche Steuer, die an den Besitz bestimmter Immobilien gekoppelt ist (als Ersatz für die Ferienhaussteuer).
Offizielle Quelle (Steuerverwaltung – Zusammenfassung): Grundsteuer (4816)
Offizielle Quelle (Steuerverwaltung – Details): Grundsteuer (4814)
9) Nest24-Checkliste vor Vertragsunterzeichnung
Diese drei Prüfungen werden Ihnen Geld und Nerven sparen:
Prüfung 1: Zahlen Sie 3% oder unterliegt der Kauf der Mehrwertsteuer?
Eine falsche Annahme hier bedeutet ein falsches Budget.
Zweiter Punkt: Wer erstattet Bericht und müssen Sie etwas einreichen?
In den meisten Fällen erfolgt die Beurkundung über einen Notar, es gibt jedoch Ausnahmen.
Punkt 3: Haben Sie Anspruch auf Befreiung oder Rückerstattung (insbesondere für die erste Immobilie)?
Der Unterschied zwischen “keine Zahlung” und “Zahlung und Rückgabe” ist entscheidend.